Am Sonntagnachmittag treten unsere Adlerträger bei der „Zwoten“ von Fortuna Düsseldorf an. Anstoß im Paul-Janes Stadion ist um 14 Uhr. Im gesamten Stadion gelten weiterhin die 2G-plus-Regelung sowie eine dauerhafte Maskenpflicht. Das Stadion am Flinger Broich öffnet um 12:30 Uhr, ab diesem Zeitpunkt werden auch die Tageskassen geöffnet sein.

Anreiseinformationen

PKW und Neunsitzer steuern bitte die Ronsdorfer Str. 22 (A.T.U ) in Düsseldorf Flingern an. Der Flinger Broich ist ansonsten am Spieltag großräumig zum Parken gesperrt und kann nicht befahren werden. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisende Gästefans werden vom Düsseldorfer HBF in Richtung Düsseldorf- Flingern S durch die Polizei geleitet. Ab dem S-Bahnhof stehen Shuttle-Busse zur Weiterfahrt zum Stadion bereit.

Aktuelle Corona-Regeln laut Veranstalter

Rund um das Heimspiel der Fortuna gegen Preussen Münster gilt laut Verordnung des Landes NRW eine dauerhafte Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske oder eine medizinische OP-Maske muss während des Arena-Besuchs dauerhaft – auch am Sitzplatz – getragen werden.

Für das Heimspiel gegen Münster gilt laut Verordnung des Landes NRW die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Der Nachweis des Impfstatus wird nur in digitaler Form akzeptiert, ein Zutritt mit gelbem Impfpass wird nicht möglich sein.

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine dritte Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen oder für geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben. Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein. Ebenfalls entfällt die zusätzliche Testpflicht für Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind (bestätigter PCR-Test mehr als 27 Tage, aber nicht älter als 90 Tage). Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein.


Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich außer gegebenenfalls der Altersnachweis. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen keinen 2G-Nachweis, aber einen negativen Testnachweis.

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