Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Montag in Frankfurt mündlich den Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des am 8. August 2021 ausgetragenen Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg. Geleitet wird die Sitzung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Der Einspruch erfolgte, da der Bundesligist beim Stand von 1:1 einen irregulären sechsten Wechsel vorgenommen und damit gegen die aktuellen DFB-Regularien verstoßen hatte. Die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sind in Sachen Auswechslungen im DFB-Pokal in der laufenden Saison 2021/2 eindeutig. In § 31 Nr. 3.a heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“

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