Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab am Montagnachmittag nach mehr als fünfstündiger mündlicher Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Stephan Oberholz, dem Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels zwischen dem Sportclub und dem VfL Wolfsburg statt. Die Partie wird wegen eines Wechselfehlers, dessen Verschulden das Gericht im Verantwortungsbereich des VfL Wolfsburg sah, mit 2:0 zugunsten des SC Preußen gewertet. Damit zieht der Adlerclub automatisch in die 2. Pokalrunde ein. Der VfL Wolfsburg kann allerdings gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen.

Sportdirektor Peter Niemeyer, der gemeinsam mit Geschäftsführer Bernhard Niewöhner und Teamanager Harald Menzel an der Verhandlung in der DFB-Zentrale teilnahm, sagte im Anschluss: „Wir sind natürlich sehr froh, dass das Sportgericht in der Sache zu unseren Gunsten entschieden hat. Allerdings liegt es uns fern, hier von Gewinnern oder Verlierern zu sprechen. In einer Ausnahmesituation ist ein spielbeeinflussender Fehler gemacht worden, welcher nun nachträglich korrigiert wurde. Wir freuen uns jetzt natürlich für unsere Mannschaft, die in der ersten Pokalrunde über sich hinausgewachsen ist, für unsere Fans und das gesamte Umfeld, das sich auf ein weiteres Highlight im Preußenstadion freuen kann.“

Was war genau passiert? Der SC Preußen Münster zeigte im Pokalspiel eine starke Leistung und führte bis zur 90. Minute mit 1:0 gegen den Vorjahresvierten der Bundesliga. Erst in der letzten Minute der regulären Spielzeit retteten sich die Wölfe durch einen Treffer von Josip Brekalo in die Verlängerung. Dort unterlief den Gästen schließlich der folgenschwere Wechselfehler, als Sebastiaan Bornauw und Admir Mehmedi quasi zeitgleich für Maxence Lacroix und Maximilian Philipp auf das Feld kamen. Es waren die Wechsel fünf und sechs. Ausgerechnet Bornauw bereitete wiederum Sekunden später durch eine Kopfballverlängerung in der 103. Minute die erste Führung der Wolfsburger in dieser Partie vor.

Die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sind in Sachen Auswechslungen im DFB-Pokal in der laufenden Saison 2021/22 allerdings eindeutig. In § 31 Nr. 3.a heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinausgehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“ Auf die Ausführungen des VfL Wolfsburg, nach denen den vierten Offiziellen, Tobias Fritsch, eine erhebliche Mitschuld treffe, ließ sich das Sportgericht in Frankfurt nicht ein. Vertreten wurde des SC Preußen von Simeon Scheuermann von der Rechtsanwaltsgesellschaft Duvinage aus München.

Die zweite Runde im DFB-Pokal, bei der sich nun auch der SC Preußen in der Lostrommel befindet, wird am 26./27. Oktober ausgetragen, die Auslosung findet am 29. August im Rahmen der ARD-Sportschau statt.

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