106.950 Euro Strafe sind für den SC Preußen Münster natürlich ein herber Rückschlag. Doch wie kommt eine solche Summe eigentlich zustande? Die öffentlich einsehbare ergänzende Urteilsbegründung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sagt dazu folgendes:

Der sogenannte Strafzumessungsleitfaden sieht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen bei Vereinen der 3. Liga je Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 350,- Euro vor. Das Entzünden von Pyrotechnik aus Feuerwerksbatterien stellt jedoch keinen für eine standardisierte Betrachtung geeigneten Tatbestand im Sinne der Richtlinien für die Arbeit des Kontrollausschusses in sportgerichtlichen dar. Unter Berücksichtigung der großen Menge an pyrotechnischem Material, das aus den Feuerwerksbatterien abgeschossen wurde, beantragt der DFB-Kontrollausschuss – entsprechend der ständigen Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts in anderen vergleichbaren Fällen aus der 3. Liga – insoweit eine Geldstrafe in Höhe von 5.000,- Euro pro verwendeter Feuerwerksbatterie, mithin hier 75.000,- Euro. Weiterhin ist eine Erhöhung der Geldstrafe um grundsätzlich 30 % bei einer Spielunterbrechung zwischen zwei und drei Minuten vorgesehen. Insgesamt ergibt sich daher im summarischen Verfahren eine zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 106.950,- Euro.

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