Das Heimspiel der Adlerträger gegen Rot-Weiss Essen am 15. September wird in Münster niemand in guter Erinnerung behalten haben. Neben der schmerzlichen Niederlage sorgten vor allem die Ereignisse nach dem Abpfiff, als Anhänger der gegnerischen Mannschaft ein Sicherheitstor manipulierten und sich so gewaltsamen Zutritt zum angrenzenden Heimblock verschafften, für große Enttäuschung und Fassungslosigkeit. Das öffentliche und mediale Echo wurde der Leistung der beiden Kontrahenten auf dem Platz in keiner Weise gerecht. Zwei Verletzte im Stadionbereich und ein massiver Polizeieinsatz waren der negative Höhepunkt eines emotionalen aber jederzeit fair geführten Ligaspiels. Auch an dieser Stelle und mit Blick auf die vom Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ausgesprochenen Strafen verurteilen beide Vereine dieses Verhalten noch einmal auf das schärfste.

„Beiden Vereinen war in der Folge sehr daran gelegen, die Ereignisse gemeinsam und ohne gegenseitige Schuldzuweisungen aufzuarbeiten und die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Wir haben all unsere Möglichkeiten ausgeschöpft, um unseren Beitrag zur Aufklärung der Geschehnisse zu leisten. Durch die vorsätzliche und als geplant einzustufende Manipulation der Tore zum Zwecke der Gewaltausübung wurde von einer Minderheit aus dem Essener Umfeld mit Unterstützung von Gewalttätern, die nicht einmal der gegnerischen Fanszene zuzuordnen waren, eine Grenze deutlich überschritten. Solche Szene haben in unserer Gesellschaft und natürlich auch in unserem Stadion keinen Platz“, verurteilt Preußen-Geschäftsführer Bernhard Niewöhner noch einmal die Vorkommnisse rund um den 7. Spieltag.

Vom WDFV wurde der SC Preußen Münster nach mündlicher Verhandlung für den Einsatz von Pyrotechnik in der Fiffi-Gerritzen-Kurve mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt, Essen muss insgesamt 5.000 Euro an den Verband überweisen. Damit wird neben dem Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock auch der Blocksturm nach dem Abpfiff des Spiels geahndet.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Während des Spiels wurde von den Anhängern beider Vereine mehrfach Pyrotechnik gezündet. Nach Beendigung des Spiels habe eine nicht unerhebliche Gruppe von Personen, die allesamt dem Gastverein zuzuordnen sind, einen Sturm auf die [benachbarte] Tribüne […] angezettelt und dabei Tore aufgebrochen. Erst durch einen massiven Polizeieinsatz konnte das Vorgehen beendet werden. Da einzelne Personen nicht erkannt wurden, müssen sich die Vereine dieses Verhalten zurechnen lassen. Die Geldstrafen in der genannten Höhe werden als tat- und schuldangemessen erachtet, trotz der Tatsache, dass beide Vereine in der Vergangenheit in ähnlicher Weise auffällig geworden sind. Die Bemühungen der Vereine sowie das vorhandene Problembewusstsein wurden dabei ebenso strafmildernd gesehen wie die erfolgten Geständnisse.“

„Mit dem Urteil bestätigt das Sportgericht des WDFV gleichzeitig, dass bei den Vorkommnissen nach dem Spiel kein schuldhaftes Verhalten von Seiten des Veranstalters vorlag und die Tore gezielt manipuliert wurden. Es wurden bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um so etwas für die Zukunft auszuschließen. Dennoch schmerzt uns die verbleibende Pyrostrafe sehr“, sagt Bernhard Niewöhner ergänzend.

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