Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Abwehrspieler Sebastian Mai im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Von dieser Sperre sind vier Meisterschaftsspiele direkt zu verbüßen. Der Strafrest von zwei Meisterschaftsspielen wird für die Dauer von sechs Monaten bis zum 5. November 2018 zur Bewährung ausgesetzt.
Sebastian Mai war in der 62. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte, am 5. Mai 2018, von Schiedsrichter Henry Müller (Cottbus) des Feldes verwiesen worden. „Nachdem wir in der Sache den Kontakt zum DFB gesucht und uns anwaltlichen Rat eingeholt hatten, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Einspruch gegen dieses sehr harte Urteil keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte“, erklärt Sportdirektor Malte Metzelder, warum der Verein der Strafe zugestimmt hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.