Der SC Preußen Münster legt beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg ein, da der Bundesligist beim Stand von 1:1 einen irregulären sechsten Wechsel vorgenommen und damit gegen die aktuellen DFB-Regularien verstoßen hat. Diese Entscheidung trafen die Verantwortlichen beim Regionalligisten mit Blick auf einen sportlich fairen Wettbewerb und aus Verantwortung gegenüber den Fans, Mitgliedern und Förderern des Traditionsvereins einstimmig.

„Wir haben einem hoch favorisierten Champions League-Teilnehmer in einem packenden und leidenschaftlich geführten Pokalspiel die Stirn geboten und den VfL Wolfsburg mit der Unterstützung unserer Fans in die Verlängerung gezwungen. Mit dem unzulässigen Wechsel hat unser Gast das Spiel dann aber zu unseren Ungunsten entscheidend beeinflusst. Nun stehen wir in der Verantwortung denen gegenüber, die diesen Club, der wie viele andere auch vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, unterstützen und ihm die Treue halten“, begründet Sportdirektor Peter Niemeyer die getroffene Entscheidung.

Der SC Preußen Münster zeigte im Pokalspiel am Sonntagnachmittag im Preußenstadion eine herausragende Leistung und führte bis zur 90. Minute mit 1:0 gegen den Vorjahresvierten der Bundesliga. Erst in letzter Minute der regulären Spielzeit retteten sich die Wölfe durch einen Treffer von Josip Brekalo in die Verlängerung. Dort unterlief den Gästen der folgenschwere Wechselfehler, als Sebastiaan Bornauw und Admir Mehmedi quasi zeitgleich für Maxence Lacroix und Maximilian Philipp auf das Feld kamen. Es waren die Wechsel fünf und sechs. Ausgerechnet Bornauw bereitete wiederum Sekunden später durch eine Kopfballverlängerung in der 103. Minute die erste Führung der Wolfsburger in dieser Partie vor.

Die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sind in Sachen Auswechslungen im DFB-Pokal in der laufenden Saison 2021/22 allerdings eindeutig. In § 31 Nr. 3.a heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“

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