Am 18. Mai 2024 hat der SC Preußen Münster Geschichte geschrieben. Mit einem 2:0-Heimsieg gegen die SpVgg Unterhaching wurde nach 33 Jahren die Rückkehr in die 2. Bundesliga perfekt gemacht. Ein außergewöhnlicher Moment, den alle Fans im ausverkauften Preußenstadion friedlich miterlebten und nach Schlusspfiff auf dem Platz feierten. Im Einzelrichterverfahren hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den SC Preußen jetzt dafür sowie für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit einer Geldstrafe in Höhe von 11.360 EUR belegt. Ursprünglich war das Strafmaß auf 13.360 EUR festgesetzt worden, wovon 10.000 EUR auf den Platzsturm entfielen, wie es in der Meldung des DFB heißt. Dagegen hatte der SC Preußen Einspruch eingelegt, woraufhin die Gesamtsumme auf benannte 11.360 EUR reduziert wurde. 8.000 EUR davon entfallen auf den Platzsturm. 

„Wir haben gegen den Erstbescheid Einspruch eingelegt und uns gegen dieses Urteil zur Wehr gesetzt, weil wir der Argumentation des DFB nicht folgen können. Einen friedlichen Platzsturm in außergewöhnlichen Momenten wie einem Aufstieg in die 2. Bundesliga als „unsportliches Verhalten“ der Fans einzustufen, hat bei uns ein klares Störgefühl ausgelöst. Wir verstehen es als Teil des Fußballs und der Emotionen, die diesen Sport auszeichnen und in solchen Momenten quasi unvermeidlich sind”, kommentiert Geschäftsführer Markus Sass das Urteil und sagt weiter: „Wir haben uns im Vorfeld des Spiels gegen Unterhaching natürlich mit dem Szenario eines friedlichen Platzsturms auseinandergesetzt und uns darauf bestmöglich vorbereitet. Die schlussendliche Öffnung der Tore erfolgte geordnet und in Absprache mit der Polizei. Unsere Fans haben diszipliniert den Abpfiff des Spiels hinter der Werbebande abgewartet und dann friedlich auf dem Rasen den Aufstieg gefeiert.“ 

Die Reduzierung des Strafmaßes ist ein Teilerfolg des eingelegten Einspruchs. Der DFB selbst begründet die dennoch verhängte Strafe wie folgt: „Eine Platzinvasion mit einer Vielzahl von Personen – noch dazu unter Einsatz von Pyrotechnik – birgt hohe Risiken und erhebliche, nicht abschätzbare Gefahren für Leib und Leben von Spielbeteiligten und anderer Personen, auch wenn dies mit hohen Emotionen in Freude über den Aufstieg und ohne grundsätzliche Gewaltbereitschaft erfolgt. Solche Massenbewegungen in hoher Ekstase sind schon nach objektiver Bewertung nicht hinreichend sicher kontrollierbar, extrem gefährlich und können sehr schnell in gefährliche Bedrängungs- und Gewalthandlungen umschlagen.“ Weiter heißt es: „Eine weitere Reduzierung ist aber selbst bei wohlwollender Betrachtung nicht möglich, zumal der Verein offenbar nicht einmal einen einzigen Täter ermittelt bzw. namhaft gemacht hat, was ihn als zentrale Pflicht trifft.“ 

Dazu sagt Sass abschließend: „Grundsätzlich ist nachvollziehbar, dass Platzstürme im Rahmen eines Fußballspiels Sicherheitsrisiken bergen können und dass Verbände und Behörden hier ein wachsames Auge haben müssen. In diesem Zusammenhang aber z.B. von Täteridentifizierung zu sprechen, wirkt auf mich befremdlich.” 

Der SC Preußen hat dem neuen Urteil nach dem Einspruch gleichwohl zugestimmt, da vergleichbare Fälle letztinstanzlich in ähnlicher Art und Weise vom Sportgericht beschieden worden sind und eine weitere Anfechtung kaum Aussicht auf Erfolg gehabt hätte 

 

 

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