Liebe Mitglieder des SC Preußen Münster,
Vorstand und Aufsichtsrat des SC Preußen 06 e.V. Münster haben auf getrennten Sitzungen jeweils einstimmig beschlossen, die Strukturen unseres Vereins zu professionalisieren und ihn für die Zukunft neu aufzustellen. Ein wesentlicher Teil unseres Konzepts ist die Ausgliederung der Profifußballabteilung und deren Überführung in eine Kapitalgesellschaft. Uns ist bewusst, dass dieser Schritt die größte Veränderung in der 111-jährigen Geschichte unseres Vereins ist. Deshalb wollen wir größtmögliche Transparenz und eine breite Akzeptanz in unserer Mitgliedschaft erreichen. Nach einer für alle Mitglieder offenen Informationsveranstaltung vor einigen Wochen und weiteren internen und öffentlichen Veranstaltungen wissen wir, dass es noch offene Fragen gibt. Mit diesem Informationsbrief für alle Mitglieder wollen wir versuchen, diese nach bestem Wissen zu beantworten.
Warum tun wir das und was bedeutet es?
Die einzige Motivation aller bisher befasster Gremien ist es, den SC Preußen Münster in einem sich immer schneller verändernden Umfeld zukunftsfest aufzustellen – sportlich wie wirtschaftlich. Wir waren uns einig, dass unsere Perspektive nicht in der 3. Liga liegen kann. Es wird nur dann gelingen, den Verein in eine gute Zukunft zu führen, wenn dafür jetzt die Weichen gestellt werden. In der jetzigen Rechtsform wird dies nach Überzeugung aller Handelnden nicht gelingen. Die Rechtsform eines e.V. entstammt noch dem 19. Jahrhundert und wird den Realitäten des modernen Profifußballs in keiner Weise mehr gerecht. Es gilt – auch wenn man das vielleicht bedauert – die nicht umkehrbare Entwicklung, dass sportlicher und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand gehen und nur derjenige nachhaltigen Erfolg erzielen wird, der sich diesen Herausforderungen stellt.
Die Potentiale, die sich insbesondere aus der angestrebten Zugehörigkeit zu höheren Spielklassen ergeben, wirken sich darüber hinaus in vielfältiger Weise positiv auf die Stadt und den Wirtschaftsraum Münster aus. Sie erhöhen die Anziehungskraft und Attraktivität und werden einen beachtlichen Standortvorteil darstellen. Eine solche Perspektive – manche nennen es eine Vision – wird nach unserer Überzeugung nur dann erreichbar sein, wenn sich der Profi-Fußballklub Preußen Münster professionelle handelsrechtliche Strukturen gibt, die kaufmännisch und unternehmerisch denkenden Persönlichkeiten mit großer Nähe und Sympathie für den Verein die Möglichkeit gibt, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Das werden sie nur dann tun, wenn Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten transparent sind und betriebswirtschaftliche Regeln gelten. In der Rechtsform des e.V. sind solche transparenten Prozesse aber gerade nicht gewährleistet.
Die Ausgliederung knüpft grundsätzlich an der auch jetzt schon real existierenden Trennung zwischen einerseits dem „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ und andererseits dem gemeinnützigen, ideellen Teil des Vereinslebens an. Ausgegliedert wird zwingend der gesamte Profi-Spielbetrieb, der verbleibende „Mutterverein“ organisiert danach den ideellen Bereich, insbesondere im Jugend- und Nachwuchsfußball und bei anderen Sportarten. Mitglied werden bzw. bleiben kann man nur im verbleibenden Mutterverein.
Welche Rechtsform streben wir an und was bedeutet das?
Grundsätzlich erlauben die Statuten von DFL und DFB die Ausgliederung in unterschiedlichen Rechtsformen. Die für den Verein Preußen Münster am besten geeignete Rechtsform ist, nach unserer Überzeugung, die einer GmbH & Co. KGaA. Ansatzpunkt ist, dass keine großen Konzerne den Verein wirtschaftlich tragen und auch beherrschen. Wir wollen keine „Heuschrecken“, deren einziges Ziel es ist, über den Namen eines Vereins Vermarktungsgewinne zu erreichen, ohne Rücksicht auf Mitglieder und Zuschauer! Angestrebt ist, dass wenige, möglichst örtlich verwurzelte, Unternehmerpersönlichkeiten Kommanditanteile übernehmen, um so eine kompakte handlungsfähige Entscheidungsfindung zu ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies, dass die SC Preußen 06 GmbH & Co. KGaA Lizenznehmer für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga, der 2. und 3. Liga sein wird. Sie ist das Unternehmen.
Wie ist die Struktur der GmbH & Co. KGaA, wie das Verhältnis zum „Mutterverein“?
Die KGaA schreibt 3 Pflichtorgane vor: Den persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung (Kommanditaktionäre). Gemäß den Vorgaben der DFB-Satzung (§16c) hat der Mutterverein zwingend die Stellung des Komplementärs. Der Mutterverein hält 100% der Anteile der Komplementär-GmbH. Diese hat ein gesetzlich notwendiges Grundkapital von gegenwärtig 25.000,- Euro. Der Komplementärin steht kraft Gesetzes die uneingeschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis zu! Die Bestellung des Geschäftsführers ist ausschließlich Sache des Muttervereins als alleinigem Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Damit ist gewährleistet, dass der Mutterverein weiterhin durch die ihm faktisch obliegende Geschäftsführung der ausgegliederten Kapitalgesellschaft den wesentlichen Einfluss besitzt und behält. Parallel zur Gründung der Gesellschaft ist zwischen ihr und dem „Mutterverein“ ein Grundlagenvertrag zu entwickeln, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten dauerhaft werden. Bei der Gestaltung des Grundlagenvertrags werden die Gremien mit voller Verantwortung die Interessen des Vereins beachten und gewährleisten!
Wer kann in welchem Umfang Kommanditist werden?
Kommanditisten können grundsätzlich alle natürlichen und rechtsfähigen Personen werden, die bereit sind, für den Zweck, wie er sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, Kapital zur Verfügung zu stellen. Dabei wird durch den Gesellschaftsvertrag der Gesamtumfang der beabsichtigten Einlagen ebenso geregelt wie die Verpflichtung der Kapitalgeber, das eingebrachte Kapital über einen bestimmten Zeitraum (z.B. über 5 Jahre) im Unternehmen zu belassen. Auch geregelt wird, dass die Einlagen im Falle einer Veräußerung an Dritte lediglich zum Nennwert abgegeben werden dürfen; damit wird einer oft geäußerten Befürchtung entgegengetreten, die Beteiligung als Kommanditist diene ausschließlich der Gewinnerzielung und könne dadurch der sportlichen Entwicklung nachhaltig schaden.
Wichtig: Auch der Mutterverein kann, muss sich aber nicht mit einer eigenen Einlage als Kommanditist beteiligen. Es werden insofern auch keine Anteile des Vereins weggegeben. Ausschließliches Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis zu stärken und somit einen Anschub für notwendige Investitionen in den sportlichen Betrieb zu generieren.
Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Gesellschaft und Verein organisiert?
Durch den bereits angesprochenen Grundlagenvertrag sowie die weiteren satzungs- und gesellschaftsrechtlichen Verträge wird gewährleistet, dass alle Beteiligten konstruktiv im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung zusammenarbeiten. Wie in jeder Gesellschaft ist es von überragender Bedeutung, dass die Organe des Muttervereins, die durch die Mitgliederversammlung – und nur durch diese – bestimmt werden, nach Möglichkeit personengleich sind mit den Gremien des Unternehmens und dadurch eine Übereinstimmung zwischen den beiden existierenden Gesellschaften hergestellt wird. Eine solche personelle Aufstellung ist dringend erforderlich, um mögliche Unstimmigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Gelingt dies, und da bleibt eine erhebliche Verantwortung bei den Mitgliedern des „Muttervereins“, ist dieses Vorgehen ganz im Sinne des „Muttervereins“. Die gemeinnützigen und ideellen Bereiche des „Muttervereins“ werden gestärkt. Gelungene Ausgliederungen wie z.B. in Frankfurt, Augsburg oder Mönchengladbach haben dazu geführt, dass attraktive Nachwuchsleistungszentren oder wie in Frankfurt eine neue Heimstätte für den Breitensport gebaut werden konnten.
Und auch nicht zu vernachlässigen: Sollte die ausgegliederte Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, hätte dies keine negativen Auswirkungen auf den „Mutterverein“. Gerade in der 3. und 4. Liga erleben wir es leider nicht selten, dass der gesamte Verein betroffen ist, wenn durch das Wirtschaften der nicht ausgegliederten Profiabteilung z.B. eine Insolvenz angemeldet werden muss.
Liebe Mitglieder!
Sie sehen, es stehen bedeutsame Entscheidungen an. Uns ist klar, dass noch Fragen offen bleiben. Wir werden uns im weiteren Verlauf bemühen, diese so gut es geht zu beantworten, damit jedes Mitglied auf einer zu diesem Thema alsbald einzuberufenden Mitgliederversammlung eine verantwortliche Entscheidung treffen kann. Dies wird so schnell wie möglich erfolgen, sobald die noch offenen Fragen geklärt sind.
Wir alle sind Preußen!
Wir alle wollen den größtmöglichen Erfolg unseres Vereins. Über den Weg gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen – das ist auch gut so. Für die Gremien, die diesen Weg gehen wollen, ist aber eines klar: Verbleibt es bei den alten Strukturen, wird unser Verein in der Zukunft keine bedeutsame Rolle mehr spielen. Vereine aus anderen Regionen – zum Teil aus wesentlich kleineren Städten und ohne eine Tradition wie die des 111 Jahre alten SC Preußen – werden an uns vorbeiziehen, teilweise sind sie es schon.
Wir brauchen einen neuen Schub, ohne das alte, bewährte über Bord zu werfen. Die Ausgliederung ist ein wesentlicher Schritt dahin. Das einzuwerbende Kapital wird nur einen Zweck haben: Die sportliche Basis zu stärken und den lange ersehnten Sprung zurück in die Elite des deutschen Fußballs zu bewirken. Unserem Verein Preußen Münster wird es nach der Ausgliederung nicht schlechter, sondern besser gehen.
Mit schwarz-weiß-grünen Grüßen
Christoph Strässer Frank Westermann
(Präsident) (Vorsitzender Aufsichtsrat)