Spieler kommen und Spieler gehen, einige Vereine steigen auf und andere steigen im Gegenzug ab. Jede Saison bringt automatisch neue Gesichter und Veränderungen mit sich – auch beim SC Preußen 06 e.V. Münster. Zur kommenden Spielzeit 2014/2015 ist der Verein als Hausrechtsinhaber des städtischen Preußenstadions durch Vertreter des Arbeitskreises Stadionsicherheit dazu aufgefordert worden, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zu realisieren.
Dieser Maßnahmenkatalog, der gewissen Anforderungen gerecht werden musste, ist durch die wiederholten Verstöße gegen die Stadionordnung in der vergangenen Saison und den damit zusammenhängenden Missachtungen der Auflagen aus dem nochmals überarbeiteten Sicherheits-und Brandschutzkonzept erst erforderlich geworden. Aus diesem Grund müssen Preußenfans, die Fahnen ab einer Stocklänge von 2 Metern an Spieltagen mitführen wollen, einen Fahnenpass beantragen. Dieser ist auch für sämtliche Fahnen und Banner, die im Stadion an Zäunen, Wellenbrechern oder anderen festen Bauten angebracht werden sollen, erforderlich. Sogenannte Doppelhalter sind ab sofort ausnahmslos verboten. Fahnenpässe können beim letzten Vorbereitungsspiel gegen den SC Heerenveen bei den Fanbeauftragten beantragt werden.
Geplante Choreographien müssen in einem angemessenen Zeitrahmen über die Fanbeauftragten beziehungsweise das Fanprojekt beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werden, um eine mögliche Durchführung frühzeitig zu prüfen. Des Weiteren sind die mobilen Verkaufsstände in Form von Tapeziertischen und Bierbänken – beziehungsweise die Blockhütte oberhalb des Blocks N – aus dem Stadion zu entfernen, da diese nicht im Brandschutzkonzept verzeichnet sind. Alternativ können mobile Informationsstände nach vorheriger Absprache mit dem Verein außerhalb des Stadions platziert werden. Der  Verkauf und Vertrieb (auch unentgeltlich) sämtlicher Artikel ist nicht gestattet. Soweit auf dem Vorplatz Flugblätter oder Handzettel verteilt werden sollen, ist die vorherige Zustimmung des Vereins in Person des Veranstaltungsleiters (Herr Gockel) und des Sicherheitsbeauftragten (Herr Böckmann) notwendig.

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