Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.

„Unter Abwägung der allgemein für und gegen den Klub sprechenden Strafzumessungskriterien, vor allem aber bei Berücksichtigung der erfolgreichen Ermittlung der Mehrzahl der Störer, erscheint hier die Verhängung einer reduzierten Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro angemessen und ausreichend“, heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen das ursprünglich geforderte Strafmaß in Höhe von 6.000 Euro hatte der SC Preußen erfolgreich Widerspruch eingelegt.

In der 80. Minute des Heimspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern betraten sechs teils vermummte Personen aus dem Münsteraner Zuschauerblock den Innenraum beziehungsweise das Spielfeld. Dadurch musste die Begegnung für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Dem vorausgegangen war eine gezielte Provokation aus dem Gästeblock.

Auch Kaiserlautern wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro belegt. Kurz vor Beginn des Drittligaspiels zündeten Zuschauer der Gastmannschaft mindestens zehn Blinker an. Ebenfalls in der 80. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Münsteraner Fanbanner gezeigt, das nach dem Spiel verbrannt wurde.

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