Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden, Stephan Oberholz, als Einzelrichter, dem Einspruch des SC Preußen 06 e.V. Münster gegen das Strafmaß im Fall Daniel Masuch stattgegeben und die Rotsperre auf das Mindestmaß von einem Spiel reduziert.
Der 36-jährige Schlussmann hatte in der 68. Minute der Drittligabegegnung zwischen dem VfB Stuttgart II und dem SC Preußen Münster am 21. Februar nach einem Zusammenstoß mit seinem Gegenspieler Marco Grüttner die Rote Karte gesehen und sollte vom DFB ursprünglich mit einer Sperre von zwei Spielen belegt werden.
„Nach nochmaliger Auswertung der TV-Bilder über den Vorfall stellt sich das Verhalten von Torwart Daniel Masuch nicht als Regelfall der Notbremse, sondern allenfalls als fahrlässige Verhinderung einer Torchance dar“, heißt es in der neuerlichen Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts.

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