Das DFB-Bundesgericht, unter der Leitung seines Vorsitzenden Achim Späth, hat die Berufung des VfL Wolfsburg gegen das erstinstanzliche Urteil des DFB-Sportgerichts vom 16. August zurückgewiesen und bestätigte somit die Entscheidung, das DFB-Pokalspiel zwischen dem SC Preußen Münster und dem VfL Wolfsburg wegen eines Wechselfehlers des Gegners nachträglich mit 2:0 zugunsten des Sportclubs aus Münster zu werten.

„Wir sind sehr froh, dass nach dem DFB-Sportgericht auch das DFB-Bundesgericht unserer Rechtsauffassung und Argumentationskette gefolgt ist und wir uns nun wieder voll und ganz auf unsere sportliche Entwicklung konzentrieren können. Außerdem freue ich mich natürlich besonders für die Mannschaft, unsere Fans und den gesamten Verein“, sagte Sportdirektor Peter Niemeyer im Anschluss an die Urteilsverkündung, bei der neben ihm auch Geschäftsführer Bernhard Niewöhner, Teammanager Harald Menzel sowie Rechtsanwalt Simeon Scheuermann von der Anwaltsgesellschaft Duvinage aus München anwesend waren.

Der VfL Wolfsburg äußerte sich zum Urteil des Bundesgerichts auf der Club-Website wie folgt: „Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben – trotz unseres eigenen Fehlers – gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten. Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League“, so VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher.

Die zweite Pokalrunde wird am 26. und 27. Oktober ausgetragen, die Auslosung, bei der nun auch der Regionalligist in einem der beiden Lostöpfe ist, findet am kommenden Sonntag, ab ca. 18:30 Uhr, im Rahmen der ARD-Sportschau statt.

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