Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt. Nachdem der SC Preußen gegen das ursprünglich geforderte Strafmaß Einspruch erhoben hatte, wurde die Strafe bereits um 1.000 Euro reduziert.
Zwischen der fünften und zehnten Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 16. Februar 2019 wurden im Münsteraner Zuschauerbereich mindestens zehn Rauchtöpfe und mindestens acht weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Münsteraner Zuschauer nach der Partie sieben Vereinsschals des VfL Osnabrück an, die anschließend von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.
Da der Verein keine Aussicht auf Erfolg weiterer Rechtsmittel sieht, stimmt er dem Urteil des Einzelrichters zu.