Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.
In der 80. Minute des Drittligaspiels zwischen RB Leipzig und Münster am 27. Juli 2013 wurden im Münsteraner Zuschauerblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Des Weiteren wurde in der 70. Minute des Drittligaspiels zwischen Münster und Rot-Weiß Erfurt am 10. August 2013 im Münsteraner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Außerdem wurden vor dem DFB-Pokalspiel zwischen Münster und dem FC St. Pauli am 4. August 2013 im Münsteraner Zuschauerblock mehrere Rauchbomben entfacht.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.