Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 7. Mai 2017 waren im Zuschauerbereich der Gäste mehrere Bengalische Feuer entzündet worden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Drittligaspiels gegen Jahn Regensburg am 20. Mai 2017 von Münsteraner Zuschauern ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.