Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat den Einspruch des 1. FC Düren gegen den Verwaltungsentscheid des Spielleiters, die Partie des 30. Spieltags abzusetzen und mit 2:0 zugunsten des SC Preußen Münster zu werten, am Freitag abgelehnt. Der FC Düren hat nun die Möglichkeit, binnen drei Tagen einen Antrag auf eine sportgerichtliche Entscheidung zu stellen.
In der Begründung des WDFV heißt es: „Entgegen der am 22.03.2023 anlässlich der Stadionbegehung besprochenen Vorgehensweise, bei Fertigstellung der Baumaßnahmen die sachtangierten Institutionen (Polizei, Stadt Düren, Feuerwehr, WDFV) zu einer Stadionabnahme einzuladen, hat dies der Verein 1.FC Düren nicht veranlasst. Von einem Verein der Regionalliga West, die in der Corona-Pandemie vom Land Nordrhein-Westfalen als Profiliga klassifiziert worden ist, muss erwartet werden, eine Stadionbegehung zur finalen Abnahme in der Weise organisieren zu können, dass die sachtangierten Institutionen zu einem gemeinsamen Termin eingeladen werden. Wenn ein solcher Termin zur Abnahme nicht koordiniert wird, ist es grob fahrlässig vom Verein davon ausgehen, dass er ein Spiel in einer Spielstätte austragen kann, aus der dieses unwidersprochen aus Sicherheitsgründen verlegt wurde. Aus den genannten Gründen hat der Verein 1. FC Düren zu vertreten, dass eine Spielstättenrückverlegung nicht gestattet werden konnte und die amtlich angesetzte Spielstätte in Wegberg nicht zur Verfügung stand. Somit konnte für das angesetzte Meisterschaftsspiel 1.FC Düren – SC Preußen Münster keine geeignete Spielstätte zur Verfügung gestellt werden und daher war die Durchführung des Spiels schuldhaft nicht möglich. Entsprechend erfolgte am 17.04.2023 die Spielwertung. Wegen der Dringlichkeit in Anbetracht der aktuellen Tabellensituation der Beteiligten, unmittelbar vor den entscheidenden letzten Spieltagen der Regionalliga West wird die Antragsfrist für den Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung auf drei Tage verkürzt (§ 20 (2) WDFV-Rechts- und Verfahrensordnung).“