Am Freitagnachmittag veröffentlichte die NRW-Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung, die sich auch auf die Heimspiele des SC Preußen Münster auswirken wird. So heißt es dort: „Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauenden (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) darf die Auslastung bei höchstens 50 Prozent der gesamten regulären Höchstkapazität oder oberhalb einer absoluten Zahl von 1000 Zuschauenden die zusätzliche Auslastung bei höchstens 30 Prozent der über 1000 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 5000 Zuschauende in Innenräumen und 15000 Zuschauende im Freien zulässig. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.“
Die Verordnung lässt Interpretationsspielraum und wirft so eine Reihe weiterer Fragen auf, die auch in einem kurzfristigen und sehr konstruktiven Austausch mit der Stadt Münster noch nicht hinreichend beantwortet werden konnten. Bis alle Fragen geklärt sind, wird der Vorverkauf für das Westfalenpokalspiel gegen die SpVgg Erkenschwick weiter ausgesetzt und der Vorverkauf für das Heimspiel gegen die U23 von Borussia Mönchengladbach am 18. Dezember sowie für das Auswärtsspiel in Aachen vorerst gestoppt.
Wir arbeiten nun intensiv daran, insbesondere für das Liga-Heimspiel gegen Gladbach II eine tragfähige Lösung zu finden, die vor allem unseren Dauerkarteninhaber und Partnern gerecht wird, egal ob sie im Stehplatz- oder im Tribünenbereich beheimatet sind. Mit Ergebnissen ist aber nicht vor Anfang kommender Woche zu rechnen.