Der FSV Frankfurt hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Dies hat der Drittligist am heutigen Dienstag offiziell bekanntgegeben. Der Klub, der im Sommer 2016 aus der 2. Bundesliga abgestiegen war, gibt als Grund Zahlungsunfähigkeit an. Der DFB wird nun eine schriftliche Stellungnahme des Klubs anfordern. Anschließend wird der DFB-Spielausschuss über die Folgen der Entscheidung des FSV Frankfurt für die laufende Saison der 3. Liga entscheiden. Paragraf 6 der Spielordnung sieht im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor (siehe VfR Aalen). Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von diesem Punktabzug abgesehen werden, beispielsweise wenn gegen den Hauptsponsor zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Weitere spieltechnische Konsequenzen über einen Punktabzug hinaus sind nicht vorgesehen. Sollte der FSV neun Punkte verlieren, würde der Verein von Tabellenplatz 19 mit dann nur noch 23 Punkten auf Tabellenplatz 20 abrutschen. Der Rückstand auf den ersten Nichtabstiegsplatz (Rang 17) würde dann 14 Punkte betragen. Der laufende Spielbetrieb ist nach Angaben des Vereins nicht gefährdet.
DFB-Präsidium weist Beschwerde des VfR Aalen gegen Punktabzug zurück
Die an das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gerichtete Beschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen den Abzug von neun Punkten wurde am gestrigen Montag zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei den Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. bzw. 24. März. Der VfR Aalen hat nunmehr die Möglichkeit, Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einzureichen.
Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Die Liquidität des VfR – entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga – ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt. Der VfR Aalen verbleibt mit 41 Zählern aus 32 Spielen auf Tabellenplatz 13.
Quelle: DFB-Preseinformation