Wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens von Seiten der eigenen Anhänger wurde der SC Preußen 06 e.V. Münster am Dienstag durch das DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Geahndet wurden vier rechtlich selbständige Handlungen im Meisterschaftsspiel gegen den 1. FC Magdeburg, als das Schiedsrichtergespann mit einem Becher beworfen wurde, beim Auswärtsspiel in Frankfurt, als im Gästeblock ein Knallkörper gezündet wurde und beim Heimspiel gegen Werder Bremen II, als in der Ostkurve des Preußenstadions Papiergegenstände angezündet wurde. Der schwerwiegendste Fall ereignete sich beim Auswärtsspiel in Aalen, als der massive Einsatz von Rauchtöpfen die Scholz-Arena in dichten Nebel hüllte und sich der Anstoß erheblich verzögerte.
Zugunsten des SC Preußen wurde berücksichtigt, dass der Becherwerfer unmittelbar ermittelt werden konnte. Straferschwerend fällt hingegen ins Gewicht, dass der Verein, oder besser gesagt ein Teil seiner Anhänger, bereits mehrfach sportgerichtlich in Erscheinung getreten sind. Nach Abwägung aller Einzelgeldstrafen erschien dem DFB-Sportgericht die Gesamtstrafe von 5.500 Euro im summarischen Verfahren noch vertretbar.