Schon länger wurde das Urteil aus der Frankfurter DFB-Zentrale erwartet, am Freitag erreichte es schließlich die Geschäftsstelle des SC Preußen 06 e.V. Münster. Mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro ahndet das DFB-Sportgericht das unsportliche Verhalten seitens der Anhängerschaft in drei rechtlich unabhängigen Handlungen.
Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus am 9. April 2016 wurden im Münsteraner Zuschauerblock zahlreiche Rauchtöpfe gezündet. Ein Besucher erlitt daraufhin eine Rauchgasvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden. Zudem zündeten Münsteraner Zuschauer in der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 22. April 2016 abermals Rauchtöpfe. Darüber hinaus wurden vor dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 14. Mai 2016 Bengalische Feuer im Zuschauerblock der Gäste abgefackelt.
„Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden“, stellt der DFB in seinem Urteil eine Strafminderung in Aussicht. Hiervon wird der SC Preußen Gebrauch machen, der derzeit gemeinsam mit dem Fanprojekt ein Mediationsverfahren zwischen Verein und aktiver Fanszene anschiebt.