Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mittelfeldspieler Samuel Althaus nach seinem Platzverweis im DFB-Pokalspiel gegen den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren mit einer Sperre von zwei Pokalspielen belegt. In der 95. Minuten erfolgte die Hinausstellung wegen „rohen Spiels“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Die Sperre gilt für alle Pokalwettbewerbe der 1. Mannschaft und damit auch im Westfalenpokal-Duell gegen die SSV Buer am Mittwochabend.

Im summarischen Verfahren verhängt der DFB die Mindeststrafe, da Althaus erkennbar den Ball spielen wollte und sein Gegenspieler ohne Behandlung weiterspielen konnte.

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