Nachdem bereits Anfang März in erster Instanz durch das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) entschieden wurde, dass das am 20. Februar beim Stand von 1:1 vorzeitig abgebrochene Meisterschaftsspiel zwischen Rot-Weiss Essen und dem SC Preußen Münster mit 2:0 zugunsten des SC Preußen gewertet wird, bestätige am Donnerstagabend das Verbandsgericht in letzter Instanz diese Entscheidung. Diesem finalen Beschluss war zuvor eine fast dreistündige mündliche Verhandlung vorausgegangen, in der der Adlerclub wieder von Simeon Scheuermann von der Rechtsanwaltsgesellschaft Duvinage aus München vertreten wurde. Ein Einspruch gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich und die Wertung zugunsten des SC Preußen damit rechtskräftig.

„Wir sind froh, dass wir dieses unschöne Kapitel damit endlich abschließen und uns jetzt voll auf den Saisonendspurt konzentrieren können. Vor allem sind wir aber erleichtert, dass mittlerweile alle Betroffenen wieder beschwerdefrei sind und ihrer Leidenschaft und ihrem Beruf nachgehen können“, sagte Sportdirektor Peter Niemeyer im Anschluss an die Verhandlung, bei der neben ihm auch Geschäftsführer Bernhard Niewöhner, Teammanager Harald Menzel und Spieler Jannik Borgmann als Zeuge vor Ort in Duisburg waren.

Was war passiert? Am 26. Spieltag musste das Regionalligaspiel zwischen Rot-Weiss Essen und dem SC Preußen Münster beim Stand von 1:1 in der 75. Minute zunächst unterbrochen und in der Folge sogar abgebrochen werden. Aus dem Heimblock der Essener wurde ein Böller in Richtung Spielfeld geworfen, der unmittelbar hinter unseren Auswechselspielern landete. Dabei wurden zwei Auswechselspieler so schwer verletzt, dass sie nicht mehr hätten eingesetzt werden können. Eine Fortsetzung der Partie unter regulären Bedingungen war somit nicht mehr möglich. Nach intensiven Beratungen zwischen den Vereinen und dem Schiedsrichtergespann wurde das Spiel schließlich abgebrochen.

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