Die Corona-Pandemie bestimmt weiter den Alltag in Deutschland, in Europa und in der Welt. Natürlich sind auch der Sport und der SC Preußen Münster von den Auswirkungen betroffen, ein Vereinsleben, wie man es gewohnt war, findet aktuell nicht mehr statt. Dazu gehört auch, dass Jahreshauptversammlungen mit hunderten Mitgliedern derzeit unvorstellbar sind. In einem Brief, der am Dienstagvormittag bereits digital zugestellt wurde und auch auf dem klassischen Postweg versendet wird, richten sich Vereinspräsident Christoph Strässer und der Aufsichtsratsvorsitzende Frank Westermann daher an die mehr als 2.000 Vereinsmitglieder.
Liebe Mitglieder,

ein herausforderndes Jahr geht zu Ende. Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft, aber auch für unseren Club. Nach dem Jahreswechsel hat es eine bemerkenswerte „Aufholjagd“ gegeben, die aber leider unter dem Strich nicht von Erfolg gekrönt war und den Abstieg in die Regionalliga West nicht verhindern konnte. Nun stecken wir mitten in einem Neubeginn, einem Aufbruch, den viele unterstützen. Das betrifft den Neustart unserer 1. Mannschaft, die weiterhin großartige Arbeit im Jugend- und Nachwuchsbereich, aber auch die Positionierung unseres Vereins in der Stadtgesellschaft und im Münsterland.  

Leitbildprozess, Image- und Mitgliederkampagnen, Partnerschaften mit Schulen und anderen Institutionen sind angestoßen und laufen gut. Auch die Partnerschaft mit unserem neuen Hauptsponsor, der FIEGE Gruppe, setzt neue Impulse für Kooperationen in der Region. Viele sind damit unterwegs – ihnen allen gilt der herzliche und große Dank des Vereins. Gerade in dieser schwierigen Phase des Abstiegs war es wichtig, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern nach vorne zu blicken. Viele haben dabei mitgeholfen, Freunde und Förderer, die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle, Fans und Mitglieder, aber auch viele darüber hinaus, deren Herz an unserem Klub hängt. Kurz: Die gesamte Preußenfamilie! 

Über all das wollen und müssen wir gemeinsam reden, nicht nur, weil unsere Satzung dies so vorschreibt. Nein, es gehört zu einem lebendigen und zukunftsorientierten Verein wie dem unseren schlicht dazu, dass man sich mindestens einmal im Jahr auf der jeweiligen Mitgliederversammlung austauscht, Argumente vorbringt über all das, was sich im letzten Geschäftsjahr ereignet hat.  Das betrifft alles, was das Vereinsleben ausmacht: Von der sportlichen Bilanz in allen Abteilungen, über die wirtschaftliche Entwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr, bis hin zur Rechenschaftslegung der gewählten Gremienvertreter. Nach § 18 unserer Satzung hat diese ordentliche Mitgliederversammlung spätestens sieben Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden, dieses Mal also bis zum 31.01.2021. 

Für die anstehende Mitgliederversammlung war zunächst der 13.01.2021 ins Auge gefasst worden – nun macht uns auch an dieser Stelle das Corona-Virus einen dicken Strich durch die Rechnung. Nach der aktuellen – und für die nächsten Wochen auch absehbaren – Entwicklung lässt die Verordnungslage auf allen Ebenen die Durchführung der Mitgliederversammlung als Präsenzversammlung im Januar 2021 definitiv nicht zu. Eine Durchführung wäre eine Zuwiderhandlung gegen ordnungsbehördliche Anordnungen und somit rechtswidrig. Selbst wenn es im Januar zu einer Lockerung käme, wäre eine Durchführung aus Gründen der Fürsorge- und Schutzpflichten des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern nicht angebracht. Schließlich wäre das Festhalten an diesen satzungsrechtlichen Pflichten und damit die Inanspruchnahme von Sonderrechten in einer Situation, in der die gesamte Gesellschaft teils enorme Einschränkungen hinzunehmen hat, auch ein fatales Signal an alle, die sich an die Beschränkungen halten. Auch wir als Preußen Münster wollen und müssen uns in dieser Situation solidarisch verhalten, in der festen Überzeugung, dass diese Krise nur dann überwunden werden kann, wenn die Einschränkungen des sozialen Lebens für einen gewissen Zeitraum von allen respektiert werden – damit wir uns danach wieder in die Arme nehmen, uns abklatschen und gemeinsam die Erfolge unseres SC Preußen feiern können. 

Das Präsidium hat deshalb nach langer und intensiver Debatte – auch unter Inanspruchnahme rechtlichen Beistands – einstimmig entschieden, die anstehende ordentliche Mitgliederversammlung in dieser Ausnahmesituation ausnahmeweise nicht innerhalb der satzungsmäßigen Frist bis zum 31. Januar 2021 einzuberufen. Es wird selbstverständlich zugesichert, die Versammlung einzuberufen, sobald es die verordnungsrechtliche Situation erlaubt; diese wird jederzeit überprüft, wir stehen diesbezüglich in einem engen und vertrauensvollen Kontakt mit den zuständigen Behörden. Diese Entscheidung des Präsidiums ist vom Aufsichtsrat des Vereins ebenfalls einstimmig gebilligt sowie mit dem Geschäftsführer der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co KGaA, Bernhard Niewöhner, und dem Sportdirektor Peter Niemeyer, abgestimmt worden. 

Es ist auch eingehend darüber gesprochen worden, ob die Mitgliederversammlung unter diesen Umständen digital durchgeführt werden kann, komplett oder als sogenannte Hybridveranstaltung.  Wir sind in großer Übereinstimmung zu dem Ergebnis gekommen, das nicht zu tun, jedenfalls nicht als „Ersatz“ für dieses große Vereinstreffen. Dabei geht es nicht in erster Linie um rechtliche oder organisatorische Hemmnisse. Schon die Erkenntnis, dass längst nicht alle Mitglieder über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an solchen virtuellen Versammlungen verfügen und damit nicht für jedes Mitglied die Möglichkeit  zur Teilnahme besteht, wie dies § 32 BGB voraussetzt, lässt uns zweifeln, dass dies der richtige Weg wäre. Nein, im Vordergrund steht für uns, dass durch die Verlagerung der Mitgliederversammlung in den digitalen Raum etwas verloren geht, was grundlegend den Charakter eines solchen Ereignisses ausmacht: der persönliche Kontakt, die persönliche auch streitige Auseinandersetzung, der gelebte Meinungsaustausch. All dies geht bei einer virtuellen Konferenz verloren, es widerspricht dem Sinn und Zweck eines auf Gemeinschaft und soziale Kontakte ausgerichteten Vereins. 

Deshalb sind wir nach einer ausführlichen Güterabwägung zu dem beschriebenen Ergebnis gekommen. Wir sind uns alle einig, dass dieses Vorgehen einen Verstoß gegen den § 18 unserer Vereinssatzung darstellt, wir halten ihn angesichts der aktuellen Situation, die aufgrund der Epidemie entstanden ist für allemal vertretbar und die bestmögliche Lösung. Nochmal: Sobald die Entwicklung es erlaubt, wird die Einladung zur Mitgliederversammlung nachgeholt. 

Liebe Mitglieder,
wir haben uns alle diese Entscheidung nicht leichtgemacht, wir sind uns der Befindlichkeiten, die dies hervorruft bewusst, halten dies aber für den besten, ja den einzig gangbaren Weg. Wir werden selbstverständlich alles daransetzen, nötige Informationen über alle Entwicklungen innerhalb des Vereins auf den zur Verfügung stehenden Wegen an alle Mitglieder zu transportieren und bitten abschließend um Verständnis für diese Maßnahme. 

Wir wünschen Ihnen allen eine gute, friedliche und vor allem gesunde Zeit und uns gemeinsam ein erfolgreiches Jahr 2021. 

Mit schwarz-weiß-grünen Grüßen

Christoph Strässer (Präsident)
Frank Westermann (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

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