Die Mitgliederversammlung des SC Preußen 06 e.V. Münster stimmte am Sonntagnachmittag dem Antrag eines Mitglieds zu, neu gezeichnete Anteile an der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA, die von der Geschäftsführungs-GmbH, die zu 100 Prozent Tochter des eingetragenen Vereins ist, geleitet wird, öffentlich zu machen. Auf der Jahreshauptversammlung wurde so eine konstruktive und offene Kommunikation mit den Mitgliedern – auch zu diesem Thema – erlebbar. Hinter dem Antrag steht der Wunsch nach mehr Transparenz, die gemäß deutscher Rechtsprechung und der Satzung der ausgegliederten Kapitalgesellschaft aber ohnehin bereits gegeben war. Die KGaA ist beim Amtsgericht Münster mit der Registernummer HRB 17203 eingetragen. Die Bekanntmachungen des Unternehmens, wie z.B. Anteilsübertragungen, die Satzung oder der Geschäftszweck, sind auf der Website www.handelsregister.de jederzeit einsehbar. Seit dem 1. August 2022 wird dieser Service kostenfrei angeboten. Alle Interessierten haben über das Portal die Möglichkeit, sich über die Kapitalgeber zu informieren.

Dennoch wird der Verein gerne dem Votum der Mitglieder nachkommen und Anteilsübertragungen und Änderungen in der Besetzung der Gremien gegenüber seinen Mitgliedern bekanntmachen. In diesem Zusammenhang können wir auch Vollzug bei der Rückabwicklung eines im Dezember in die Kritik geratenen Investments zweier Münsterländischer Unternehmen vermelden. Die Anteile wurden auf die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH übertragen.

Die Investorengewinnung erfolgt in der Regel sowohl über private wie auch berufliche Netzwerke, ist aber grundsätzlich Ergebnis einer professionellen Akquise, bei der auch Gremienmitglieder involviert sind. Dabei werden allerdings keine persönlichen Interessen verfolgt. Wie regelmäßig in den Bilanzen der KGaA offengelegt und auf zurückliegenden Mitgliederversammlungen kommuniziert wurde, haben in der Vergangenheit verschiedene Gremienmitglieder den Sportclub in wirtschaftlich sehr schwierigen Situationen durch unverzinste private Darlehen unterstützt, die später in Anteile an der Kapitalgesellschaft umgewandelt wurden, um das Eigenkapital zu sichern. Dies erfolgte ohne Bedingungen oder größere als durch die Wahl, zum Beispiel in den Aufsichtsrat, vorgesehene Stimmrechte.

Investoren und Sponsoren sind ein unverzichtbarer Baustein bei der Weiterentwicklung des Vereins und wir möchten mit diesem Thema so transparent wie möglich umgehen. Die Entscheidungen, Investitionen zu zeichnen, werden gemeinsam geschlossen, die Entscheidung einer Lösung durch eine Rückabwicklung wie im jüngsten Fall, ebenfalls. Mit Blick auf zukünftige Investitionen sind alle Beteiligten für eine sorgfältige Prüfung sensibilisiert und die Kontrollmechanismen werden optimiert. So soll gewährleistet werden, dass auch Investitionen mit dem jüngst verabschiedeten Vereinsleitbild, das Kompass für das Handeln von Fans, Mitarbeitern, Gremien und Partnern sein soll, im Einklang stehen.

Der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH besteht aus bis zu neun ordentlichen Mitgliedern. Drei Mitglieder rekrutieren sich aus dem Präsidium, darunter auch der jeweilige Präsident des eingetragenen Vereins. Weitere, in der Höchstzahl sechs, Mitglieder rekrutieren sich aus den jeweiligen von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates des Vereins. Die Mehrheit der Sitze muss auf die gewählten Aufsichtsratsmitglieder entfallen. Derzeit kann die Zusammensetzung von Beirat und Aufsichtsrat noch nicht bekanntgemacht werden, da die erforderlichen Wahlen noch durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für den Hauptausschuss, der aus fünf Mitgliedern, darunter der Präsident und der Aufsichtsratsvorsitzende des eingetragenen Vereins, besteht.

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