Für die Heimspiele des SC Preußen Münster gilt ab der Partie gegen den Wuppertaler SV (26.09.) und für die zukünftigen Spiele im Preußenstadion die 2G-Regelung. Diese Maßnahme setzt der Sportclub auf Wunsch der Stadt Münster um. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass im Stehplatzbereich keine festen Plätze zugewiesen und so die Abstände nicht eingehalten werden können. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist das eine vertretbare Zugangsbeschränkung im Sinne des Gesundheitsschutzes. Im Laufe der Saison sollte dann geprüft werden, ob Änderungsbedarfe entstehen.“
Eine letzte Ausnahme wird noch das Pokalspiel gegen den TuS Tengern bilden, bei dem ohnehin nur die Haupttribüne genutzt werden wird. Für den Vorverkauf gegen Wuppertal, der spätestens am Montag starten soll, und die folgenden Spiele gilt dann 2G.
Vereinspräsident Christoph Strässer sagt zu dieser Entscheidung: „Wir freuen uns, dass wieder Zuschauer ins Stadion dürfen und unseren SC Preußen unterstützen. Aber wir wissen auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, das Infektionsrisiko ist immer noch hoch. Aus Verantwortung gegenüber unseren Fans, aber auch gegenüber der Gesellschaft, werden wir deshalb in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden unserer Stadt die „2 G-Regel“ verpflichtend für alle Stadionbesucher einführen. Wir wissen um den hohen Aufwand, der dafür erforderlich ist. Wir wollen aber sowohl größtmögliche Sicherheit auf der einen Seite als auch größtmöglichen Bewegungskomfort auf der anderen Seite gewährleisten. Und das geht gegenwärtig eben nur bei vollständiger Immunisierung.“
Das bedeutet die 2G-Regelung
Für die Zuschauer im Preußenstadion bedeutet es, dass ab der Partie gegen den Wuppertaler SV nur noch vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu den Heimspielen erhalten. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder und Jugendliche. Alle 12 bis 17-Jährigen erhalten noch bis zum 31. Oktober eine Übergangsfrist, in der die 3G-Regelung gilt und ein Test ausreicht. Ab dem 1. November greift auch in dieser Altersklasse 2G. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, sind von dieser 2G-Regelung ausgenommen.Gleiches gilt für Kinder bis zum Schuleintritt.