Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den SC Preußen 06 e.V. Münster im Fall Aziz Recep im Einzelrichterverfahren zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt.
Der Verein hatte den 21-jährigen Torhüter im ersten Saisonspiel am 20. Juli 2013 gegen den SV Wacker Burghausen im Spielbericht als einen der vier Akteure eingetragen, der die nach Paragraph 12 a Nr. 4.1 der DFB-Spielordnung geltende U23-Regel des DFB erfüllen sollte. Diese Angaben stimmten auch mit der Spielberechtigungsliste überein.
Die Ermittlungen des DFB, die auf Antrag des SV Wacker Burghausen eingeleitet wurden, ergaben nun, dass Aziz Recep, der in besagtem Spiel nicht eingesetzt wurde, griechischer und nicht deutscher Staatsbürger ist. Dies hatte der SC Preußen 06 e.V. Münster beim Passantrag vor sechs Jahren so auch angegeben, es wurde allerdings beim DFB-Mitgliedsverband fälschlicherweise anders vermerkt.
Die Entscheidung, den SC Preußen 06 e.V. Münster mit einer Geldstrafe zu belegen und nicht die erspielten Punkte abzuerkennen begründet Achim Späth, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts wie folgt: "Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und geht davon aus, dass der ursprüngliche Fehler vom Verein begangen wird. Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Ausgangsfehler beim DFB-Mitgliedsverband liegt."
Späth weiter: "Dem Verein kann und muss lediglich zur Last gelegt werden, dass er diesen Fehler nicht bemerkte oder monierte – dass ihm also ein Kontrollverschulden anzurechnen ist. Daher die Geldstrafe für ein unsportliches Verhalten und keine Änderung der Spielwertung."