Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 27. Juni 2019 zündeten Münsteraner Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.