EHRENRAT
Der Ehrenrat besteht nach der Satzung aus fünf Mitgliedern, die für je drei Jahre gewählt werden. Der Vorsitzende des Gremiums muss die Befähigung zum Richteramt haben. Zu den Aufgaben des Ehrenrates gehört es unter anderem, Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten oder bei Verstößen Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Vereinsorgane zu treffen. Weiterhin zählt zum Verantwortungsbereich der fünf Weisen, langjährige Mitglieder zu ehren sowie besondere Geburtstage und Ehrentage würdig zu begleiten.
Mitglieder des Ehrenrates
Hannes Pfeiffer (Vorsitzender)
Rolf Weber
Manfred Henning
Prof. Dr. Horst Rieger
Georg Krimphove
Manfred Henning, Hannes Pfeifer, Rolf Weber, Prof. Dr. Horst Rieger und Georg Krimphove