Ticketbestimmungen der Sportclub Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen des SC Preußen 06 e.V. Münster (im Folgenden Verein genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Eigentümers, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. 

 

  1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tages- und/oder Dauerkarten und/oder Rückrundendauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets oder Freikarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA, Fiffi-Gerritzen-Weg 1, 48153 Münster („SC Preußen“) oder der von SC Preußen autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen, z.B. Fußballspielen der Lizenzmannschaft oder anderer Mannschaften von SC Preußen (dies gilt auch, wenn es sich um Spiele z.B. der Youngstars handelt), aber auch Veranstaltungen wie Saisoneröffnung, Testspiele etc., die von SC Preußen zumindest mitveranstaltet werden (gemeinsam „Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in dem LVM-Preußenstadion, in der LVM-Youngstars-Arena, im Waldstadion Coerde, im Sportpark Sentruper Höhe und in sonstigen von SC Preußen beim Verkauf resp. der Ausgabe von Tickets bekanntgegebenen Veranstaltungsorten (gemeinsam „Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungen in einer anderen Spielstätte von SC Preußen stattfinden.

1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets mit Geltung für Auswärtsspiele von SC Preußen („Auswärtstickets“) begründet wird, wenn die Auswärtstickets von SC Preußen oder von durch SC Preußen autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. Stadionordnung) oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die des jeweiligen Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und SC Preußen diese ATGB Vorrang. Rechtsverhältnisse, die den Kunden überhaupt erst dazu berechtigen, Angebote für den Erwerb von Tickets für Spiele abzugeben, die von dem jeweiligen Heimclub ausgerichtet werden (z.B. die Zuteilung von sog. Promo-Codes), sind von diesen ATGB nicht umfasst.

1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und SC Preußen diese ATGB Vorrang.

  1. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen von SC Preußen sind grundsätzlich nur bei SC Preußen oder bei autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen (inkl. Gastclub) oder auf der offiziellen Zweitmarktplattform von SC Preußen (abrufbar unter: https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/Zweitmarktplattform“) zu beziehen. Informationen zur Autorisierung einer Verkaufs-/Ausgabestelle finden sich unter der Kontaktadresse gem. Ziffer 15 („Kontaktadresse“). Sollten für den Ticketerwerb bei den autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen von diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und SC Preußen diese ATGB Vorrang.

2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von SC Preußen (https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit SC Preußen ab. SC Preußen bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte). Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder Übermittlung per App) resp. in Ausnahmefällen Hinterlegung der Tickets (Ziffer 6.3) kommt der Vertrag zwischen SC Preußen und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. SC Preußen steht bis zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, die Bestellung nicht anzunehmen oder zu stornieren. Bei Nichtannahme oder Stornierung durch SC Preußen wird den betroffenen Kunden – mit Ausnahme der in Ziffer 2.7 geregelten Fälle – der bereits gezahlte Preis zurückerstattet oder nicht berechnet; Ziffer 8.6 gilt entsprechend.

2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung über die autorisierten Vorverkaufs-/Ausgabestellen, die Geschäftsstelle oder Service-Center von SC Preußen oder die Tickethotline kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt der Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home-ticket oder Übermittlung per App oder Übergabe resp. Hinterlegung des Tickets (Ziffer 6.3)) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Besondere Regelungen: SC Preußen behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende maximale Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken, Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist SC Preußen im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketanzahl zu limitieren.

2.6 Besuchsrecht: SC Preußen, als Ticketaussteller, will den Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem, sondern nur denjenigen Ticketinhabern gewähren, die Tickets als Kunde bei SC Preußen, bei einer autorisierten Verkaufs-/Ausgabestelle, über die Zweitmarktplattform oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 erworben haben und ggf. weiter geltende Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 10.4) erfüllen. SC Preußen gewährt daher nur seinen Kunden, die durch in oder auf dem Ticket verankerte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- und/oder QR-Code etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziffer 9.3 Tickets zulässig erworben haben, und die ggf. weiter geltenden Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 10.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde oder der jeweilige Ticketinhaber ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen von SC Preußen und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von SC Preußen nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 9.6 und 10.3 auslösen. SC Preußen erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Ticketinhabers, indem SC Preußen einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. SC Preußen wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Der Ticketinhaber ist auf Nachfrage von SC Preußen – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – verpflichtet, anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis er die Tickets erworben hat, dies kann ggf. auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers miteinschließen.

2.7 Unzulässige Bestellungen: Unabhängig vom Bezugsweg nach Ziffer 2.1 ist jeder Ticketbezug unzulässig und berechtigt SC Preußen, eine Bestellung nicht anzunehmen oder ersatzlos zu stornieren oder die Übermittlung, Übergabe resp. Hinterlegung zu verweigern oder nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten sowie eine Vertragsstrafe im Einklang mit der Ziffer 12 zu verhängen, wenn

  1. a) der Ticketbezug unter Verwendung eines oder mehrerer Accounts oder (halb-)automatisierter Verfahren erfolgt, die insbesondere dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT- oder Skript-Käufe), oder
  2. b) der Ticketbezug unter Verwendung eines Accounts erfolgt, der auf der Anlage falscher Identitäten oder Adressdaten basiert, insbesondere unter Verwendung von Fantasienamen oder -adressen, fiktiven Namen oder Adressen sowie Namen oder Adressen anderer Personen (sog. Fake Accounts), oder
  3. c) sonstige stichhaltige Indizien vorliegen, die den begründeten Verdacht rechtfertigen, die vom Kunden erworbenen Tickets dienen dem Ankauf für den nicht autorisierten Zweitmarkt; solche stichhaltigen Indizien liegen insbesondere vor, wenn in der Vergangenheit erworbene Tickets nicht oder in sehr geringem Umfang durch den Kunden selbst genutzt wurden, bereits mehrfach Tickets des Kunden auf dem nicht autorisierten Zweitmarkt angeboten wurden, mehrfach eine Ticketweitergabe unter Nutzung von anonymen Kommunikationswegen (z.B. anonyme Messengerdienste, wie Telegram und/oder Chats und/oder Gruppen in den sozialen Medien) und anonymen Plattformen erfolgte oder auffällige oder mehreren Accounts zugeordnete Kreditkartendaten oder IP-Adressen verwendet wurden.
  4. Dauerkarte

3.1 Dauerkarte: Die Vergabe von Dauerkarten steht im Ermessen von SC Preußen. Je Dauerkartenmodell („Dauerkarte“ oder „Dauerkarten“) ist der Kunde, der eine Dauerkarte erhalten resp. erworben hat, grundsätzlich berechtigt, diejenigen Veranstaltungen von SC Preußen zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch Vorrechte verbunden sein (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets). Details zu den Leistungsinhalten der jeweiligen Dauerkarte sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website von SC Preußen (abrufbar unter: https://scpreussen-muenster.de/stadion/tickets/dauerkarten/) zu entnehmen. Zum Besuch von nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte angegebenen Spielen (z.B. Sonderspiele, Freundschafts- oder Relegationsspiele), berechtigt die Dauerkarte nicht, es sei denn, SC Preußen gibt vor den jeweiligen Spielen abweichende Regelungen bekannt.

Die Laufzeit von Dauerkarten beträgt jeweils eine Saison. Sie beginnt am 01.07 eines jeden Jahres resp. am Tag der Bestätigung der Dauerkarte durch SC Preußen und endet jeweils am 30.06. der jeweiligen Saison, in der der entsprechende Erwerb erfolgte. Abweichend hiervon endet die Laufzeit mit Beendigung der letzten umfassten Veranstaltung der entsprechenden Saison, sollte diese ausnahmsweise über den 30.06. eines Jahres hinaus ausgetragen werden.

Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine Dauerkarte muss aktiv verlängert werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung einer Dauerkarte.

Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war und insbesondere im Fall von baulichen Maßnahmen am Stadion.

Die Höhe des Preises der Dauerkarte, die Ermäßigungsberechtigung sowie die entsprechende Stichtagsangabe richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von SC Preußen, abrufbar unter https://scpreussen-muenster.de/stadion/tickets/dauerkarten/) („Preisliste“). Jede Dauerkarte wird personalisiert und ausschließlich als elektronisches Ticket (Ziffer 6.2) ausgestellt.

3.2 Überbelegung: Sollten aufgrund von baulichen Maßnahmen oder aus sonstigem wichtigem Grund von SC Preußen im Zusammenhang mit der Stadionöffnung oder Zuschauerzulassung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. extern vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt an, dass SC Preußen in diesem Fall berechtigt ist, die Vergabe der Tickets transparent und diskriminierungsfrei zu bestimmen und auch einzelne grundsätzlich bereits erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der Besuchsrechte durch SC Preußen wird dem betroffenen Kunden der bereits gezahlte Preis (bei Dauerkarten ggf. pro rata) zurückerstattet oder nicht berechnet. Ziffer 8.6 gilt entsprechend.

3.3 Änderungen: Änderungswünsche können jeweils bis zum 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres vom Kunden an eine der in Ziffer 15 genannten Adressen oder in auf dem dafür vorgesehenen Formular (abrufbar unter https://scpreussen-muenster.de/stadion/tickets/dauerkarten/) eingereicht werden. Diese werden erst wirksam, wenn SC Preußen, dem durch Lieferung der entsprechenden Tickets entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen resp. die Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht. Im Übrigen ist die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion („Umsetzung“) ausgeschlossen.

3.4 Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 9 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt eine Weitergabe des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber SC Preußen so lange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung; sie erfolgt aus Kulanzgründen von SC Preußen. Die Abtretung ist grundsätzlich nicht während der laufenden Saison, sondern nur zu den von SC Preußen kommunizierten Zeitfenstern möglich. Der Abtretungsantrag kann ausschließlich vom Kunden an eine der in Ziffer 15 genannten Adressen gestellt werden; in der Regel stellt der SC Preußen dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den übertragenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können von SC Preußen Service- oder Versandgebühren nach der Preisliste erhoben werden.

3.5 Sondermodelle: SC Preußen kann nach eigenem Ermessen zeitweise Dauerkarten-Sondermodelle anbieten. Das Angebot von Dauerkarten-Sondermodellen ist stets mit einem bestimmten Anlass oder Zweck verbunden, der von SC Preußen jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich von Regelungen für übrige Dauerkarten resp. Tickets abweichende Sonderregelungen gelten können. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

  1. Ermäßigte Tickets

4.1 Ermäßigungsberechtigung: SC Preußen kann Ermäßigungen für den Erwerb von Tageskarten und/oder Dauerkarten gewähren; die Ermäßigungsberechtigungen richten sich nach der Preisliste. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

4.2 Ermäßigungsnachweis: Der zur jeweiligen Veranstaltung aktuelle amtliche resp. offizielle Ermäßigungsnachweis ist durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit Lichtbild beim Erwerb der Tickets und beim Zutritt zu jeder Veranstaltung vorzulegen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt resp. ist er bei der jeweiligen Veranstaltung nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Missbräuchliche Zuwiderhandlungen in Bezug auf den Ermäßigungsnachweis können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

4.3 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt und gemäß Ziffer 4.2 nachweist, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen ermäßigtem und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann von SC Preußen eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Saison (z.B. Exmatrikulation), ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung erst während der Saison ein (z.B. Renteneintritt), kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen.

  1. Zahlungsmodalitäten

5.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden gültigen Preisliste im Hinblick auf die jeweilige Veranstaltung – abrufbar unter https://scpreussen-muenster.de/stadion/tickets/tageskarten/. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann SC Preußen dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten (siehe dazu unter 6.1.) und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind (z.B. Druck eines Tickets in Papierform, Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben sich für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.2 resp. 2.3.

5.2 Nichtzahlung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist SC Preußen berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen resp. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Kunden übermittelten Tickets im Eigentum von SC Preußen. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt SC Preußen vorbehalten.

5.3 Einzugsermächtigung: Erteilt der Kunde SC Preußen eine Einzugsermächtigung (sog. SEPA-Lastschriftmandat), erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch SC Preußen verursacht wurde.

  1. Versand und Hinterlegung

6.1 Druck und Versand: Sollten Tickets ausnahmsweise in Papierform ausgegeben werden, erfolgen Druck und der postalische Versand auf Kosten des Kunden, wobei SC Preußen das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt SC Preußen. Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestellbestätigung zugestellt (vgl. Ziffer 2.2). Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen bei Versand SC Preußen unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch SC Preußen erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 7.3.

6.2 Elektronische Tickets: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (inkl. print@home) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per Mail) in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format zugesendet oder in einer mobilen App zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zugang zum Stadiongelände ist auf dem Smartphone dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden von SC Preußen zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zum Stadiongelände. Die Rechtsgrundlage für die damit jeweils einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1, S. 1 b) DSGVO.

6.3 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch SC Preußen ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen von SC Preußen eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an den hierfür am Stadion eingerichteten Servicestellen zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. SC Preußen kann für die Hinterlegung eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von SC Preußen oder des von SC Preußen beauftragten Dritten vor.

  1. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

7.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung oder des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.3 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Fehlerhaft im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel resp. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt SC Preußen dem Kunden gegen Vernichtung resp. Aushändigung des reklamierten Tickets in Papierform kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronische Tickets sperrt SC Preußen gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers und bei nachgewiesener Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues elektronisches Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 auf dem Versandweg abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden von SC Preußen zurückzuführen ist.

7.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets resp. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt SC Preußen bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden hervorgerufen wurden (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale (vgl. Ziffer 2.6), bei Defekt des Mobiltelefons, nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, SC Preußen oder von SC Preußen beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

7.3 Abhandenkommen: SC Preußen ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei SC Preußen erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. SC Preußen ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, SC Preußen oder von SC Preußen beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlichem Anzeigen eines Abhandenkommens kann SC Preußen Strafanzeige erstatten. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

  1. Rücknahme und Erstattung; Umplatzierung

8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn SC Preußen Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß
§ 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe resp. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch SC Preußen bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.

8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall einer Dauerkarte gilt dieses Rücktrittsrecht nicht. Der Rücktritt ist innerhalb von 21 Tagen ab Kenntnis des Kunden von der Verlegung oder dem Abbruch in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage oder Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an SC Preußen, im Falle elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis – bei Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Shops von SC Preußen, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, SC Preußen hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von SC Preußen sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige, spielplanmäßige Ansetzung oder Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung, berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung resp. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand. SC Preußen haftet in diesen Fällen gegenüber dem Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).

8.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 8.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, SC Preußen weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, innerhalb von 7 Tagen ab Bekanntgabe der Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel seitens SC Preußen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 8.3 geregelten Rücktrittsfolgen.

8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung resp. bei einer Veranstaltung, die nach verbandsseitiger oder behördlicher Maßgabe (ggf. teils) unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist sowohl SC Preußen als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. SC Preußen ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt ist jeweils mindestens in Textform (E-Mail ausreichend, im Fall eines Rücktritts durch den betroffenen Kunden an die Kontaktadresse) zu erklären. Es gelten die in Ziffer 8.3. geregelten Rücktrittsfolgen.

8.6 Vergebliche Aufwendungen: SC Preußen haftet in den Fällen der Ziffern 8.3 bis 8.5 gegenüber dem Kunden resp. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, SC Preußen hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen von SC Preußen spricht im Einzelfall für einen Ersatz.

8.7 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass SC Preußen aufgrund von baulichen Maßnahmen oder aus sonstigem wichtigem Grund (z.B. extern vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen oder Platzrestriktionen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen. In einem solchen Fall der Umplatzierung besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.

  1. Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe

9.1 Schützenswertes Interesse: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im tatsächlichen und rechtlichen Interesse von SC Preußen als auch dem der Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.

9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf und die Vergabe von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe resp. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige und damit untersagte Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,

  1. a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook oder sonstigen Social Media Plattformen) und/oder bei nicht von SC Preußen autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub, Ticombo etc.) zum Kauf resp. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn die Weitergabe oder das Angebot ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt;
  2. b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Originalpreis nach der jeweils gültigen Preisliste von SC Preußen weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  3. c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;
  4. d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
  5. e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von SC Preußen kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
  6. f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
  7. g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
  8. h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist; oder
  9. i) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets in unzulässiger Art und Weise bestellt wurden (vgl. Ziffer 2.7), insbesondere unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. Ziffer 2.4) oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT- oder Skript-Käufe).

9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und

  1. a) die Weitergabe über die Zweitmarktplattform (abrufbar unter: https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß Ziffer 9.4 erfolgt, oder
  2. b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (z.B. auf Anforderung Vor- und Zuname) über den neuen Ticketinhaber an SC Preußen nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und SC Preußen einverstanden erklärt, (3) der neue Inhaber sich mit der Weitergabe seines Namens, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an SC Preußen sowie der Verarbeitung dieser Daten zur Vertragsdurchführung durch SC Preußen einverstanden erklärt und (4) SC Preußen, auf dessen Anforderung hin, (insbesondere aufgrund verbandsseitig oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, jeweils aber im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht) unter Nennung der persönlichen Daten des neuen Ticketinhabers (regelmäßig Name, Anschrift und Geburtsdatum) rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.

9.4 Zweitmarktplattform: Als Service für seine Kunden räumt SC Preußen im eigenen Ermessen seinen Kunden (z.B.: bei Verhinderung) die Möglichkeit ein, über die Zweitmarktplattform unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/ ein bereits erworbenes Ticket für das jeweils ausgewiesene Spiel im kontrollierten Rahmen weiterzugeben und/oder zum Weiterverkauf anzubieten, wenn dies nach auf der Plattform vorgesehenen Regelungen erfolgt.

9.5 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung der Daten des neuen Ticketinhabers (regelmäßig Name, Anschrift und Geburtsdatum) durch SC Preußen erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und SC Preußen sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen von SC Preußen (vgl. Ziffer 9.1) gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

9.6 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets entsteht SC Preußen aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist SC Preußen berechtigt,

  1. a) Tickets, die vor Übergabe resp. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet, weiterverkauft, in sonstiger unzulässiger Weise weitergegeben oder angeboten wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
  2. b) die betroffenen Tickets entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern resp. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
  3. c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
  4. d) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei SC Preußen erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises zu stornieren;
  5. e) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses resp. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen;
  6. f) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen;
  7. g) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im SC Preußen Club resp. in offiziellen Fanclubs von SC Preußen verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im SC Preußen Club zu kündigen, und/oder
  8. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion

10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://scpreussen-muenster.de/stadion/das-stadion/stadionordnung/ jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht SC Preußen oder von SC Preußen beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen von SC Preußen, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

10.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn

  1. a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs, am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die Gegenstände unerlaubt ins Stadion einbringen und/oder diese den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen, können vom Gelände des Stadions verwiesen werden oder mit einem Stadionverbot gemäß Ziffer 10.10 belegt werden. SC Preußen behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen, entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen; und/oder
  2. b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des Stadions bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; und/oder
  3. c) die in oder auf den Tickets verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- und/oder QR-Code, Seriennummer etc.,) manipuliert, unkenntlich macht und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von SC Preußen zu vertreten ist; und/oder
  4. d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der entsprechend als Kunde gespeichert und über die Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 vor, und/oder
  5. e) wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Ticketinhaber zuzuordnen sind (z.B. Smartphone defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden resp. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

10.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund extern angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist SC Preußen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet) besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden resp. Ticketinhaber durchzusetzen:

  1. a) SC Preußen ist berechtigt, bestimmte Anforderungen und/oder Nachweise zur Bedingung für den Ticketerwerb und/oder den Aufenthalt im Stadion zu machen und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung unmittelbar vor Zutritt im Stadion belegen zu lassen und die Einhaltung der vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen.
  2. b) SC Preußen ist berechtigt, den Ticketerwerb oder den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Angabe weiterer persönlicher Daten; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.
  3. c) Kann der Kunde resp. Ticketinhaber die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 a) und b) nicht erfüllen, kann SC Preußen den Ticketerwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen SC Preußen sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
  4. d) Gibt SC Preußen besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 a) und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, im Fall von Dauerkarten ggf. teilweise im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung. Es gelten die in Ziffer 8.3 geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 a) und b) bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände. Regressansprüche des Ticketinhabers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

10.5 Informationspflicht: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und weiter geltende Vorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://scpreussen-muenster.de/ abrufbar.

10.6 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist resp. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung von SC Preußen oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.7     Fanblocks: Ausgewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans von SC Preußen („Heimbereich“). Im Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da SC Preußen aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt im Heimbereich des Stadions nicht gestattet. SC Preußen, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweigern und/oder diese Personen aus dem Heimbereich oder einem unmittelbar hieran angrenzenden Block zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen resp. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.8 Ungebührliches Verhalten im Stadion: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter von SC Preußen sowie sämtlichen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Insbesondere provozierendes Verhalten, das geeignet sein kann, eine Auseinandersetzung mit anderen Zuschauern oder sonstigen bei der Veranstaltung anwesenden Personen herbeizuführen, ist untersagt. Die Verhaltensregelungen gemäß dieser Ziffer 10.8 bezwecken auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden von SC Preußen und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern.

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern resp. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten – im gesamten Stadionbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, bei von SC Preußen veranstalteten resp. organisierten Fahrten, An- und Abreisen zu Veranstaltungen von SC Preußen in oder außerhalb des Stadions gültigen – Verhaltensregeln ist SC Preußen, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,

  • entschädigungslos von Ticketinhabern resp. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen; und/oder
  • Ticketinhabern resp. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder dem entsprechenden Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions resp. des Platzes zu verweisen.
  1. a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter resp. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
  2. b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
  3. c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe resp. Stoffgemische gleich welcher Art, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
  4. d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemitische, diskriminierende, ausländerfeindliche und/oder rechts- resp. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und/oder Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- resp. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen, Äußerungen, Gesten und/oder ein Erscheinungsbild, die geeignet sind Dritte zu diffamieren oder zu verletzten, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung resp. ethnischer Herkunft im gesamten Bereich des Stadions verboten. Dies gilt auch für das Tragen von Kleidung und/oder Körperschmuck, die resp. der Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländerfeindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweist/aufweisen.
  5. e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung von SC Preußen und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.

Ebenso ist ohne Einwilligung von SC Preußen das Sammeln und/oder Erheben und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf (z.B. Ereignis oder Positionsdaten), das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zu kommerziellen Zwecken (insb. für den Weiterverkauf oder für Wetten und Glücksspiel) im Stadion untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung von SC Preußen vor. Ebenso untersagt ist es, andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von SC Preußen nicht ins Stadion eingebracht werden.

Ohne vorherige Zustimmung von SC Preußen ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate resp. Daten der Veranstaltung live oder zeitversetzt aufzunehmen, zu erheben oder zu verbreiten, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SC Preußen. In jedem Fall ist es untersagt, Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. SC Preußen weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) berechtigt ist/sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen und/oder zu löschen oder löschen zu lassen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von SC Preußen oder von SC Preußen autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden.

  1. f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit SC Preußen, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadion ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SC Preußen oder von SC Preußen autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Bereich des Stadions
  2. i) eine derartige Assoziation durch die unerlaubte Nutzung von Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen oder anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen;
  3. ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen;

iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen;

  1. g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung von SC Preußen erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

10.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8 oder besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann SC Preußen ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.8 entsprechend der Regelung in Ziffer 9.6 und/oder 3.5 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden resp. Ticketinhaber aussprechen.

10.10 Stadionverbote: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.8 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.9 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Insoweit gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und BDSG. Der DFB übermittelt zudem in eigener Zuständigkeit entsprechend von einem Stadionverbot betroffene Personen gemäß § 9 Abs. 4 der DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten an die UEFA und/oder FIFA. SC Preußen behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB und/oder die UEFA auf Anfrage (vgl. UEFA Sicherheitsreglement) zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.

10.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.8, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfelds, kann SC Preußen, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. SC Preußen resp. der Gastclub sind berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des aus der Sanktion resultierenden Schadens, gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass SC Preußen resp. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für SC Preußen resp. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.

10.12 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit, der effektiven Strafverfolgung und zur Unterstützung der Arbeit der entsprechenden Behörden wird das Stadion und teilweise auch die Anlagen und dessen Umfeld nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO videoüberwacht. Entsprechende Aufnahmen werden von SC Preußen vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Zudem hat SC Preußen zur Sicherstellung der bundesweiten Stadionsicherheit das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, Aufnahmen der Videoüberwachung an den jeweiligen Gastclub, ggf. zur Aussprache von Stadionverboten, zu übermitteln, soweit es bei der Veranstaltung zu Auffälligkeiten durch Gästefans gekommen ist. Gleiches gilt hinsichtlich nach Ziffer 11 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die SC Preußen oder von SC Preußen autorisierte Dritte oder der jeweils zuständige Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht. Soweit Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Veranstaltungen Videoüberwachungsanlagen im Stadion sowie im Umfeld des Stadions zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nutzen, erfolgt dies in eigener Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 4 Ziffer 7 DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich unter Ziffer 14 sowie in den entsprechenden Datenschutzhinweisen von SC Preußen unter (https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/de/tickets/channel/shop/index/privacy.

  1. Zuschaueraufnahmen der Veranstaltungen

11.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung und des jeweiligen Wettbewerbs können SC Preußen und der jeweils zuständige Verband (DFL e.V., DFL GmbH und/oder DFB, s. Verweis auf weitere Datenschutzhinweise unter Ziffer 16) oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse) unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse von SC Preußen oder von SC Preußen jeweils beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch SC Preußen und den jeweils zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO (berechtigtes Interesse) im Rahmen desselben berechtigten Interesses verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Details finden sich unter der verlinkten Datenschutzerklärung von SC Preußen unter Ziffer 16.

11.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen der Ziffer 11 sowie der Ziffer 16 an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 9.2 und 9.3 bleiben unberührt.

11.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen SC Preußen teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

  1. a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt und
  2. b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main.
  3. Vertragsstrafe

12.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 2.4, 9.2 – vor allem Ziffer 9.2 a) und b) – oder 10.8, ist SC Preußen ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.11 resp. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden oder Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse resp. Gewinne. Die Vertragsstrafe kann die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse oder Gewinne übersteigen und kann neben der Geltendmachung der Auszahlung von Mehrerlösen verhängt werden.

  1. Auszahlung von Mehrerlösen

13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) durch den Kunden ist SC Preußen zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös resp. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

13.2 Höhe: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziffer 12.2 genannten Kriterien.

  1. Haftung

Der Aufenthalt im Bereich ums Stadion und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. SC Preußen, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers im Bereich ums Stadion und im Stadion auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

  1. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets von SC Preußen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an SC Preußen gerichtet werden:

SC Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA, Fiffi-Gerritzen-Weg 1, 48153 Münster, Telefon: (02 51) 987 27-0, E-Mail: ticketing@scpreussen-muenster.de; Online-Ticketshop: https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/de.

SC Preußen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

  1. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von SC Preußen können der unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/scpreussen/de/tickets/channel/shop/index/privacy abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen von SC Preußen nach Ziffer 11 sowie der Weitergabe von Daten der Kunden resp. Ticketinhaber zur Gewährleistung der Sicherheit im Stadion wird ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ verwiesen.

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sprache

17.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz von SC Preußen alleiniger Erfüllungsort (Münster).

17.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Münster.

17.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

  1. Ergänzungen und Änderungen im bestehenden Vertragsverhältnis

SC Preußen ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage, die eine Anpassung dieser ATGB erforderlich werden lassen, auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 3) berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, jedoch immer nur dann, wenn die Änderung für den Kunden in einer Gesamtabwägung zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gemäß Ziffer 3.3 und 3.4 gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten von SC Preußen verändernden Marktbedingungen und damit verbundenen Gesamtkosten zulässig ist und diese Erhöhung nicht durch eine Saldierung mit rückläufigen anderen Kostenfaktoren ausgeglichen werden kann („Gesamtkostenerhöhung„). Als Bewertungsgrundlage für die Ermittlung der Gesamtkosten gelten insbesondere die erhebliche Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, die Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder die erhebliche Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres); hierbei gilt stets, dass Preise nur um den Betrag angepasst werden können, der zum Ausgleich einer Gesamtkostenerhöhung erforderlich ist. Ändern sich die genannten Bewertungsgrundlagen zu Gunsten des Kunden, wird eine entsprechende Ersparnis ebenfalls an die Kunden weitergegeben. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gelten stets nur zur jeweils neuen Saison.

Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen resp. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt SC Preußen hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt SC Preußen zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Der Kunde ist bei einer einseitigen Änderung im laufenden Rechtsverhältnis ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dies gilt insbesondere bei Preisanpassungen zu Lasten des Kunden.

  1. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln resp. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

Version ab Veranstaltungszeitraum 1.7.2025

 

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