Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vor und während des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 30. September 2017 wurde im Münsteraner Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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