Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte am Dienstag eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro gegen den SC Preußen 06 e.V. Münster wegen des wiederholten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines Falles von nicht ausreichendem Ordnungsdienst.
Geahndet werden mit der Geldstrafe „zwei rechtlich selbstständige Handlungen“, wie es von Seiten des DFB heißt. Beim Drittliga-Auswärtsspiel auf der Bielefelder Alm Ende April wurden „Becherwürfe“ des eigenen Anhangs sowie fehlerhaftes Verhalten gegenüber Ordnungskräften geahndet. Des Weiteren wurde der SC Preußen für die Unterbrechung des Heimspiels gegen die Stuttgarter Kickers durch einen Fan, der aus dem Münsteraner Zuschauerblock auf den Platz gestürmt war, bestraft.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Dieses ist damit rechtskräftig.