EHRENRAT

Der Ehrenrat besteht nach der Satzung aus fünf Mitgliedern, die für je drei Jahre gewählt werden. Der Vorsitzende des Gremiums muss die Befähigung zum Richteramt haben. Zu den Aufgaben des Ehrenrates gehört es unter anderem, Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten oder bei Verstößen Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Vereinsorgane zu treffen. Weiterhin zählt zum Verantwortungsbereich der fünf Weisen, langjährige Mitglieder zu ehren sowie besondere Geburtstage und Ehrentage würdig zu begleiten.

Mitglieder des Ehrenrates

Hannes Pfeiffer (Vorsitzender)

Rolf Weber

Manfred Henning

Prof. Dr. Horst Rieger

Georg Krimphove

Manfred Henning, Hannes Pfeifer, Rolf Weber, Prof. Dr. Horst Rieger und Georg Krimphove

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