Preußencard

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Guthabenkarte

Die Guthabenkarte (sog. „Preußencard“) ist ein von der Sportclub Preußen Münster 06 GmbH & Co. KGaA („Preußen Münster“) bereitgestelltes elektronisches Gutscheinsystem für das LVM-Preußenstadion, Hammer Straße 302, 48153 Münster („Stadion“).

Mit dem Erwerb der Guthabenkarte kommt ein Vertrag zwischen Preußen Münster und dem Karteninhaber1 über die Nutzung der Guthabenkarte als Zahlungssystem gemäß diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) zustande.

1. Sonstige Vertragsbeziehungen

1.1. Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses, für den gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten (hier abrufbar). Der Erwerb der Guthabenkarte ohne Erwerb einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten des Stadions.

1.2. Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen (vgl. Ziffer 2.1) in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen.

2. Geschlossenes System / Leistungsumfang

2.1. Die Guthabenkarte ist ein sog. geschlossenes Zahlungssystem. Mit ihr kann der Karteninhaber ausschließlich innerhalb des Stadions an Spieltagen von Preußen Münster und an weiteren für die Guthabenkarte freigegebenen Veranstaltungstagen Leistungen der Gastronomie- und sonstigen Verkaufsstationen innerhalb des Stadions („angeschlossene Akzeptanzstellen“) bargeldlos bezahlen. Eine Nutzung außerhalb des Stadions ist nicht möglich.

2.2. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Guthabenkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Die Zahlung an den Terminals erfolgt kontaktlos (NFC).

2.3. Sollte eine Zahlung mit der Guthabenkarte aufgrund technischer Probleme oder Nichtlesbarkeit der Guthabenkarte nicht möglich sein, behalten sich Preußen Münster bzw. die angeschlossenen Akzeptanzstellen vor, eine Zahlung mit der Guthabenkarte im Einzelfall abzulehnen. Dem Karteninhaber stehen in diesem Fall die weiteren am jeweiligen Verkaufsort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten offen.

2.4. Preußen Münster schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Guthabenkarte bezahlt werden können.

3. Erwerb

3.1. Die Guthabenkarte ist an den ausgewiesenen Stellen innerhalb des Stadions erhältlich. Für die Ausgabe der Guthabenkarte wird kein Pfand erhoben.

3.2. Die ausgegebene Guthabenkarte verbleibt im Eigentum von Preußen Münster und wird dem Karteninhaber lediglich zur Nutzung überlassen. Die Guthabenkarte selbst hat keinen eigenen Geldwert; sie berechtigt ausschließlich zur Verfügung über das jeweils gespeicherte Kartenguthaben nach Maßgabe dieser ANB.

4. Stationäre Aufladung

4.1. Die Guthabenkarte ist (wieder-) aufladbar. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt EUR 200,00, der Mindestbetrag EUR 10,00. Die Kosten der Aufladung entsprechen dem vom Karteninhaber gewählten Aufladebetrag.

4.2. Die Guthabenkarte kann ab Einlass bis zum offiziellen Veranstaltungsende an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb des Stadions aufgeladen werden.

4.3. Das Guthaben auf der Guthabenkarte wird nicht verzinst.

5. Verjährung des Guthabens

5.1. Ansprüche des Karteninhabers auf Nutzung oder Auszahlung des Kartenguthabens verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die letzte Aufladung erfolgt ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).

5.2. Nach Eintritt der Verjährung ist Preußen Münster berechtigt, die Nutzung oder Auszahlung des Kartenguthabens zu verweigern.

6. Erstattung und Umbuchung von Kartenguthaben

Die Erstattung eines etwaigen Kartenguthabens erfolgt nur aus Kulanz und liegt im freien Ermessen von Preußen Münster. Über die Form der Erstattung – insbesondere ob in bar, durch Überweisung oder durch Gutschrift (Umbuchung) auf eine andere Guthabenkarte – entscheidet Preußen Münster nach freiem Ermessen.

7. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch

7.1. Der Karteninhaber hat die Guthabenkarte mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung oder Nichtlesbarkeit durch Verschmutzung zu schützen.

7.2. Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der Guthabenkarte trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Kartenbesitzers am Guthaben wird von den angeschlossenen Akzeptanzstellen nicht geprüft.

7.3. Eine Sperrung der Guthabenkarte ist aus technischen Gründen nicht möglich.

8. Haftung

8.1. Preußen Münster übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Guthabenkarte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.

8.2. Preußen Münster, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Karteninhaber regelmäßig vertraut.

8.3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

9. Datenschutz

9.1. Im Rahmen der Aufladung der Guthabenkarte über die Homepage von Preußen Münster (abrufbar hier) verarbeitet Preußen Münster die vom Karteninhaber angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Zahlungs- und Transaktionsdaten sowie gegebenenfalls Kontaktdaten, zum Zwecke der Durchführung der Aufladung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

9.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Vertrags über die Aufladung der Guthabenkarte erforderlich ist, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

9.3. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung von Preußen Münster in ihrer jeweils geltenden Fassung (hier) abrufbar.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Für alle Leistungen ist Münster alleiniger Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Karteninhaber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Preußen Münster. Dasselbe gilt, wenn der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.2. Preußen Münster ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

10.3. Preußen Münster kann diese ANB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder die Änderung den Karteninhaber nicht unangemessen benachteiligt. Die geänderten Bedingungen werden dem Karteninhaber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder durch deutlich sichtbaren Aushang bzw. Veröffentlichung an den Verkaufsstellen und auf der Website von Preußen Münster bekannt gegeben. Ist der Karteninhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er bis zum Inkrafttreten die Auszahlung seines Restguthabens verlangen und die Nutzung der Guthabenkarte beenden. Bestehende Guthaben und bereits abgeschlossene Zahlungsvorgänge bleiben von Änderungen unberührt.

10.4. Sollte eine Bestimmung dieser ANB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, berührt dies die übrigen Teile der Klausel nicht, solange der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils damit verloren ginge.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument bei Personenbezeichnungen ausschließlich die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Stand: Juli 2026